Manche Rentner erfüllen sich nach ihrem Arbeitsleben einen Traum: Sie verlassen Deutschland und ziehen dorthin, wo es ihnen gefällt - und wollen natürlich auch dort ihre Rente beziehen.

Das ist in der Regel kein Problem, denn die Renten von der Deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt aber auch davon ab, ob der Auslandsaufenthalt vorübergehend oder dauerhaft ist, betont der “Deutsche Rentenversicherung Bund”.

Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland - zum Beispiel bei einem längeren Besuch - würde ohne Einschränkungen weitergezahlt. Bei einer dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland könne der Rentenanspruch oder die Höhe der Rente aber möglicherweise eingeschränkt werden.

Aufenthaltsort ausschlaggebend

Je nachdem, wo man sich im Ausland aufhält, könne insbesondere eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland umzieht. Das ist der Fall, wenn diese Rente nicht allein aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der mangelnden Arbeitsmöglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Die Höhe der Auslandsrente hänge grundsätzlich von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhielten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.

Ausnahmen beachten

Es bestünden jedoch einige Ausnahmen, so die Rentenexperten: Liegen der Rentenberechnung Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (wie zum Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern in den ehemaligen Ostblockstaaten wie der UdSSR oder Polen) zugrunde, kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird in jedem Einzelfall individuell geprüft.

Bei Ausländern, die nicht durch entsprechende Abkommen einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, wird die Rente nur zu 70 Prozent ins Ausland überwiesen.

Geldfluss sichergestellt

Die Rentenzahlung ins Ausland ist unkompliziert: Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auch auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden.

Unabhängig davon, wohin die Altersbezüge überwiesen werden, prüft einmal jährlich der Rentenversicherungsträger, ob der Empfänger noch lebt und die Rente damit auch weiter gezahlt werden kann.

Rentenantrag auch im Ausland möglich

Eine Rente muss man immer beantragen. Wer sich schon im Ausland aufhält, kann den Antrag auch dort stellen: Der Rentenantrag kann bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten bei einem Rentenversicherungsträger des Wohnstaates gestellt werden. Auch dann, wenn dort keine Versicherungszeiten vorhanden sind.

Dieser leitet den Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Antrag kann aber selbstverständlich auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Im vertragslosen Ausland sollte der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat, gestellt werden, da dort bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland weitergeleitet.

(Quelle: Presseportal)