Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?
Die private Rentenversicherung ist ähnlich einer Kapitallebensversicherung aufgebaut. Sie beinhaltet jedoch keinen Todesfallschutz, weshalb die Gesundheitsprüfung entfällt. Die private Rentenversicherung unterscheidet zwischen zwei Produktvarianten:
Aufgeschobene Rente
Bei der aufgeschobenen Rente werden regelmäßig Beiträge in die Versicherung eingezahlt. Die Rentenauszahlung beginnt nach Ablauf der Aufschubdauer in Form von einer monatlichen Rente oder einer steuerfreien Einmalzahlung/Kapitalabfindung.
Hat die Rentenversicherung bis zur Auszahlung eine Laufzeit über 20 Jahre, sollte ein Anbieter gewählt werden, der eine möglichst hohe Kapitalabfindung auszahlt. Auch wenn Sie eine monatliche Auszahlung der Kapitalabfindung wünschen, überprüfen Sie, welcher Anbieter die höchste Rente auszahlt.
Weiterhin kann entsprechend der Lebenssituation eine Absicherung für den Lebenspartner in Form einer Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Findet der Einschluss in jungen Jahren statt, reduziert dieser stark die Rendite.
Wenn im Vertrag nicht automatisch enthalten, sollte die Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit vereinbart werden. Die Hinterbliebenen erhalten die eingezahlten Beiträge zurück, falls der Versicherte noch während der Laufzeit des Vertrages sterben sollte.
Sofortbeginnende Rente
Bei der sofortbeginnenden Rente wird ein einmaliger Beitrag eingezahlt. Dafür erhält der Kunde sofort und lebenslang eine monatliche Rente.
Diese Anlageform richtet sich an ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Der Vorteil liegt in einer gutverzinsten Anlage, deren Auszahlung nur mit dem Ertragsteil versteuert wird. Aber Achtung: Hier ist unbedingt eine Regelung zu treffen, was nach dem Tod des Versicherten mit dem übrigen Geld passieren soll.
